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Übersicht Abfallarten

Unter Umständen kann die Entsorgung durchaus kompliziert sein. Gemeinsam mit unseren Kunden könnnen wir bei Bedarf gerne ein passendes Entsorgungskonzept entwickeln!

Bauschutt/Aushub

AVV 17 01 07 - Bauschutt, recycelbar, KL unter 60cm

Recycelbarer Bauschutt besteht aus: Fliesen, Ziegeln, Estrich, Sand, Backsteinen, geringen Mengen an Putz, Kalksandsteinen, Beton, Sandsteinen, Zement, Porzellan.

Achtung: Der Feinanteil darf maximal 10% betragen. Der Bauschutt muss frei von Anhaftungen oder sonstigen Fremdstoffen sein.

AVV 17 01 01 - Beton, KL unter 60cm, nicht armiert

Beton besteht aus: Gehwegplatten, Knochensteinen, Betonfundamenten, Betonestrich ohne Anhaftungen und sonstigen mineralischen Bestandteilen aus Beton.

Achtung: Der Feinanteil darf maximal 10% betragen. Der Beton muss frei von Anhaftungen oder sonstigen Fremdstoffen sein.

AVV 17 01 07 - Bauschutt, nicht recycelbar (Ohne Gips)

Nicht recycelbarer Bauschutt (Ohne Gips) besteht aus: Porenbeton, Leichtbeton, Holz-Estrich, Beton-Estrich mit Anhaftungen, Hohlblock, Bims, abgeschlagenem Putz.

Grundsätzlich darf hier auch verwertbarer Bauschutt Bestandteil sein, es empfiehlt sich bei größeren Mengen allerdings eine Trennung.   

Achtung: Muss frei von Müll, Holz, Papier, Heraklith, Strohmatten und sonstigen Störstoffen sein.

AVV 17 08 02 - Bauschutt, nicht recycelbar (Mit Gips)

Nicht recycelbarer Bauschutt (Mit Gips) besteht aus: Porenbeton, Leichtbeton, Hohlblock, Holz-Estrich, Beton-Estrich mit Anhaftungen, Bims, abgeschlagenem Putz, Rigipsplatten, Gipskarton, Ytong.
Grundsätzlich darf hier auch verwertbarer Bauschutt Bestandteil sein, es empfiehlt sich bei größeren Mengen allerdings eine Trennung.   

Achtung: Muss frei von Müll, Holz, Papier, Heraklith, Strohmatten und sonstigen Störstoffen sein.

AVV 17 08 - Baustoffe auf Gipsbasis (Sortenrein)

Baustoffe auf Gipsbasis (Sortenrein) bestehen aus: Rigisplatten, Gipskarton, Ytong.

Achtung: Muss frei von Müll, Holz, Papier, Heraklith, Strohmatten und sonstigen Störstoffen sein.

AVV 17 05 04 - Aushub ohne Verunreinigungen

Aushub ohne Verunreinigungen besteht aus: Steinfreier Erde, Erde mit geringem Anteil von Steinen.

Achtung: Muss frei von Bauschutt und sonstigen Störstoffen sein.

AVV 05 03 - Aushub verunreinigt mit Bauschutt

Aushub verunreinigt mit Bauschutt besteht aus: Erde mit recycelbarem Bauschutt vermischt, Erde mit großem Anteil von Steinen.

Achtung: Keine Leichtbaustoffe wie Bims, Hohlblock, Rigips und Ytong. Muss frei von Müll, Holz, Papier, Heraklith, Strohmatten und sonstigen Störstoffen sein.

AVV 17 03 02 - Asphalt

Asphalt besteht aus: Straßenaufbruch, Asphaltschollen.

Achtung: Asphalt / Straßenaufbruch muss teerfrei sein, ansonsten fällt er unter die überwachungsbedürftigen Abfälle.

Bauabfälle

AVV 17 09 04 - Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (BMA)

BMA besteht aus: Teppichböden, PVC, Kunststoffe, Plastik, Metalle, Holz, Papier, Pappe, Möbel, Kleidung, Schuhe, Geschirr, Farbeimer mit komplett angetrockneter Farbe, Schrott, Rigips, Gipskarton, Heraklith, Strohmatten und weiterem.

Achtung: Keine Kühl- und Gefrierschränke, Glaswolle, flüssigen Farben / Lacke, Bitumen, sonstige Dämmstoffe. Für Matratzen, und Autoreifen fallen Extrakosten an. Der Anteil von HBCD-haltigen Dämmstoffen / Styropor / Styrodur darf maximal 40% betragen. Keinerlei überwachungsbedürftigen Abfälle.

AVV 20 03 07 - Sperrmüll

besteht aus: sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können, z.B. Teppichböden, Laminat, Möbel, Kleidung

Achtung: Keine Kühl- und Gefrierschränke, Glaswolle, flüssigen Farben / Lacke, Bitumen, sonstige Dämmstoffe. Für Matratzen, und Autoreifen fallen Extrakosten an. Der Anteil von HBCD-haltigen Dämmstoffen / Styropor / Styrodur darf maximal 40% betragen. Keinerlei überwachungsbedürftigen Abfälle.

AVV 17 03 02 - Bitumen (nur auf Anfrage mit Analytik)

Bitumen besteht aus: Dachpappe/Dachbahnen. Diese müssen teer-, asbest- und KMF-frei sein. Muss als Monofraktion entsorgt werden.

Achtung: Mittels eines speziellen Sprays kann schnell festgestellt werden, ob das Material belastet ist. Nur mit einer Analytik welche den PAK-Gehalt bestimmt, ob Asbestfasern enthalten sind.

AVV 17 02 01 - Holz AI, AII, AIII

Holz AI-AIII besteht aus: Türen, Parkett, Spanplatten, Holzpaletten, Holz aus dem Innenbereich, Möbelholz ohne Glas- und Spiegel.

Achtung: Holz aus dem Außenbereich und Dachlatten (Holz AIV) fallen unter die überwachungsbedürftigen Abfälle. Laminat ist kein Holz und fällt somit unter die gemischten Bau- und Abbruchabfälle.

AVV 20 02 01 - Grünschnitt

Grünschnitt besteht aus: Sträuchern, Ästen, Unkraut, Laub, Rasen.

Achtung: Kein Wurzel- und Stammholz. Dieses wird ab 20cm Durchmesser als Grobholz entsorgt.

AVV 20 02 01 - Grobholz

Grobholz besteht aus: Wurzel- und Stammholz mit einem Durchmesser ab 20cm.

AVV 17 02 02 - Glas

Glas besteht aus: Flachglas (z.B.Fenster), sonstige Glasabfälle.

Achtung: Muss frei von Müll und anderen Störstoffen sein.

AVV 15 01 01 - Kartonage

Kartonage besteht aus: Verpackungen aus Karton oder Ähnlichem.

Achtung: Muss frei von anderen Stoffen sein.

AVV 15 01 02 - Verpackungsstyropor

Verpackungsstyropor besteht aus: Sauberem, weißen Styropor aus Verpackungen.

Achtung: Muss in durchsichtigen Säcken verpackt sein.

AVV 15 01 01 - Akten

Akten bestehen aus: Akten und sonstigen Unterlagen, die der Aktenvernichtung zugeführt werden.

AVV 17 04 07 - Schrott
Schrott besteht aus: Metallen, Eisen, Aluminium, gußeisernen Badewannen, Wasserhähnen.

Überwachungsbedürftige Abfälle

Bei überwachungsbedürftigen Abfällen erstellen wir für Sie Übernahme- und Begleitscheine. Bei größeren Mengen benötigen wir Ihre Betreibernummer bei der SAA. Gerne unterstützen wir Sie, falls diese noch nicht vorhanden ist.

AVV 17 06 05 - Asbest

Asbest besteht aus: Asbesthaltigem Eternit, sonstigen asbesthaltigen Baustoffen.

Achtung: Muss in speziell dafür geeigneten BigBags verpackt und als Monofraktion entsorgt werden. Die BigBags müssen fest zugeschnürt sein.

AVV 17 06 03 - Glaswolle (KMF)

Glaswolle besteht aus: Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle, Odenwalddeckenplatten

Achtung: Muss in speziell dafür geeigneten, reissfesten Bändchengewebesäcken, die fest zugeschnürt sind, als Monofraktion entsorgt werden. Diese Bändchengewebesäcke erhalten Sie bei uns. Wir liefern diese bei rechtzeitiger Absprache gerne im Zuge der Containerstellung mit bei Ihnen auf der Baustelle an.

AVV 17 02 04 - Holz AIV

Holz AIV besteht aus: Jeglichem Altholz mit schädlichen Verunreinigungen, wie z. B. Fensterrahmen, Eisenbahnschwellen, kontaminierten Hölzern, Dachlatten, Dachgebälk, Jegliches Holz aus dem Außenbereich wie zum Beispiel altes Terrassenholz.

AVV 17 03 01 - Asphalt (teerhaltig)

Asphalt (teerhaltig) besteht aus: Straßenaufbruch / Asphaltschollen die mit Teer belastet sind.

Achtung: Mittels eines speziellen Sprays kann schnell festgestellt werden, ob das Material belastet ist.

AVV 17 03 03 - Bitumen (teerhaltig / asbesthaltig)

Dachbahnen können ab sofort nur noch mit Vorlage einer quantitativen Analytik entsorgt werden.

Diese Analytik muss den PAK-Gehalt und den Asbestgehalt, sowie die KMF-Fasern beinhalten.

Achtung: Muss in speziell dafür geeigneten BigBags verpackt und als Monofraktion entsorgt werden. Die BigBags müssen fest zugeschnürt sein


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