Zum Hauptinhalt springen

Unterscheidung von mineralischen Stoffen (Bauschutt)

Bauschutt kann in zwei verschiedene Arten unterteilt werden. Um Verwirrung über die Entsorgung von Bauschutt vorzubeugen, geben wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über die zwei verschiedenen Arten.

Unterschieden wird zwischen recycelbarem / verwertbarem Bauschutt und mineralischem Gemisch / nicht recycelbarem Bauschutt.

Recycelbarer / Verwertbarer Bauschutt besteht beispielsweise aus

  • Beton                                                           
  • Ziegeln
  • Fliesen
  • Backsteinen und (Kalk-)Sandsteinen
  • Estrich
  • Zement
  • Porzellan
  • geringe Menge an Putz und Sand

Recycelbarer / Verwertbarer Bauschutt muss getrennt von Müll, beziehungsweise brennbaren Stoffen, entsorgt werden. Es dürfen sich demnach keine Materialien wie Plastik, Holz, Kartonage oder andere nicht mineralische Stoffe im Container befinden. Ebenso darf recycelbarer / verwertbarer Bauschutt nicht zusammen mit Leichtbaustoffen wie Hohlblock, Rigips, Yton oder Bims entsorgt werden.

Leichtbaustoffe werden oft auch mineralisches Gemisch / nicht recycelbarer Bauschutt genannt. Man kann diesen Baustoff an seinem geringen Gewicht erkennen. Hohlblock, Rigips, Yton und Bims kann zusammen als Gemisch entsorgt werden. Die Entsorgung von reinem Rigips ist teurer, als die Entsorgung von mineralischem Gemisch. 

Grundsätzlich ist es möglich recycelbaren und nicht recycelbaren Bauschutt gemeinsam in einem Container zu entsorgen. Der komplette Container wird dann als nicht recycelbarer Bauschutt abgerechnet. Aus diesem Grund empfehlen wir, die verschiedenen Bauschuttarten immer getrennt zu entsorgen, um Geld zu sparen.

Bei der Abholung des Containers bitten wir Sie darum uns darauf hinzuweisen, welche Bauschuttsorten sich im Container befinden. Dies erleichtert uns den weiteren Verlauf der Entsorgung, da wir danach besser und schneller bestimmen können welche Deponie anzufahren ist.

Sollten sich andere Stoffe im Container befinden, als die, die Sie uns mittgeteilt haben, bekommen wir den Inhalt des Containers kostenpflichtig wieder aufgeladen. Die Kosten für diesen zusätzlichen Aufwand müssen wir dann an Sie weitergeben.