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Aktuell gültige Sortierliste

Aktuell gültige Sortierliste

Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sowie immer wieder neu eingeführte oder angepasste Gesetze hinsichtlich der Abfallentsorgung zwingen uns ständig unsere Sortierliste auf den neusten Stand zu bringen um die Vorlagen des Gesetzgebers zu erfüllen.

Die Müll-, bzw. die Abfalltrennung nehmen in der heutigen Entsorgungswirtschaft einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Laut neuer Gewerbeabfallverordnung sind wir verpflichtet, unsere Kunden dementsprechend aufzuklären. Trotz der großen Komplexität dieses Themas werden wir stets versuchen, Ihnen dies so kundenfreundlich und einfach als möglich zu erläutern. Eine strengere Unterscheidung verschiedener Abfallarten ist trotzdem unumgänglich.

Sie können deshalb unsere aktuell gültige Sortierliste jederzeit auf unserer Homepage einsehen. Unter der Rubrik Service - Abfallarten führen wir Ihnen die gängigen Abfallarten auf. Mit einem Klick auf die verschiedenen Abfallschlüssel können Sie sofort sehen, was darunter entsorgt werden kann und was sich nicht darin befinden darf.

Natürlich können wir Ihnen unsere Sortlierliste auch einfach im PDF-Format per E-Mail zukommen lassen. Sollten Sie sich trotzdem nicht sicher sein, um welchen Stoff es sich handelt, oder was in welchen Container gehört, genügt ein kurzer Anruf. Wir sind jederzeit gerne für Sie da und werden Sie telefonisch stets freundlich hinsichtlich Ihrer Abfallentsorgung beraten. Oftmals genügt es bereits, wenn sie uns ein Foto per E-Mail zukommen lassen, in schwierigeren Fällen können Sie uns aber auch eine Probe in unser Büro bringen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Oftmals lassen sich mit einem kurzen Anruf deutliche Mehrkosten vermeiden.