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Zugelassene Bestandteile von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (BMA)

Zugelassene Bestandteile von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (BMA)

Fallen auf Ihrer Baustelle Abfälle an, sind Sie als Bauherr dazu verpflichtet diese zu entsorgen. Bei Baumaßnahmen ist es oft der Fall, dass ein Abfallgemisch anfällt. Baumischabfall besteht aus mineralisch und nicht mineralischen Stoffen. Im Baumischabfall kann sich beispielsweise Plastik, Glas, Metall oder Sperrmüll gemeinsam befinden.

Um die Entsorgung so stressfrei wie möglich zu gestalten, erhalten Sie nun nachfolgend einen kurzen Überblick, welche Bestandteile in gemischten Bau- und Abbruchabfällen zugelassen sind und welche nicht.

Zugelassene Bestandteile

  • Holz AI - AIII, Holzverschnitte, zementgebundene Holzfaserplatten
  • Verpackungsabfälle (Holz, Papier, Folien, Umreifungsbänder)
  • Kunststoffe (Rohre, Kabelkanäle, Abdeckfolien, restentleerte Behälter von Farben und Lacken)
  • PVC - Materialien
  • Textilien (Vliesmaterialien, Verschnitte von beispielsweise Teppichböden)
  • Metallhaltige Abfälle (Kabel, Profile, Bleche)
  • Tapetenreste

Grundsätzlich sind auch mineralische Bestandteile wie Bauschutt, Beton, Stein und Fliesen zugelassen. Um das Abfallgewicht aber so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir eine getrennte Entsorgung.

Nicht zugelassene Bestandteile

  • Holz AIV (z.B. Holzfenster)
  • Spraydosen
  • Abfälle in flüssiger Form (z.B. Farben)
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Dämmstoffe (z.B. Glas- oder Steinwolle, KMF-haltige Dämmstoffe)
  • Elektronische Geräte (Fernseher, Kühlschränke, ...)
  • Batterien
  • Dachbahnen, Bitumen und Dachpappe
  • Sämtliche, vom Gesetzgeber als gefährlich eingestufte Abfälle

Für Auto- und LKW Reifen, sowie Matratzen und Polstermöbeln fallen Extrakosten an.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten oder den Container so überfüllen, dass Inhalte über den Rand des Containers ragen. Sollte dies doch der Fall sein, behalten wir uns vor den Container nicht zu transportieren.

Außerdem sollte Acht darauf gegeben werden, dass sich keine gefährlich eingestuften Abfallarten oder Störstoffe in erheblichem Maße im Container befinden, auch hier behalten wir uns vor den Container nicht zu befördern.

Sollten wir beim Abladen dennoch nicht zugelassene Bestandteile im Container vorfinden, werden diese von uns kostenpflichtig aussortiert, umgeladen und fachgerecht entsorgt.

In extremen Fällen kann es passieren, dass wir den kompletten Inhalt des Containers wieder aufladen und bei Ihnen wieder anliefern.