Übersicht Abfallarten
Bauschutt/Aushub
Recycelbarer Bauschutt besteht aus: Fliesen, Ziegeln, Estrich, Sand, Backsteinen, geringen Mengen an Putz, Kalksandsteinen, Beton, Sandsteinen, Zement, Porzellan.
Achtung: Der Feinanteil darf maximal 10% betragen. Ein erhöhter Feinanteil führt zu höheren Kosten. Im Bauschutt darf sich kein Erdaushub befinden. Bestandteile mit einer Kantenlänge von mehr als 60cm führen zu einer Abrechnung von Bauschutt, Übergröße. Muss frei von Fremdstoffen sein.
Beton besteht aus: Gehwegplatten, Knochensteinen, Betonfundamenten, Betonestrich ohne Anhaftungen und sonstigen mineralischen Bestandteilen aus Beton.
Achtung: Der Feinanteil darf maximal 10% betragen. Ein erhöhter Feinanteil führt zu höheren Kosten. Im Beton darf sich kein Erdaushub befinden. Bestandteile mit einer Kantenlänge von mehr als 60cm führen zu einer Abrechnung von Beton, Übergröße. Armierte Bestandteile führen zu einer Abrechnung von Beton, Armiert. Muss frei von Fremdstoffen sein.
Nicht recycelbarer Bauschutt (Ohne Gips) besteht aus: Porenbeton, Leichtbeton, Hohlblock, Bims, abgeschlagenem Putz.
Grundsätzlich darf hier auch verwertbarer Bauschutt Bestandteil sein, es empfiehlt sich bei größeren Mengen allerdings eine Trennung.
Achtung: Muss frei von Müll, Holz, Papier, Heraklith, Strohmatten und sonstigen Störstoffen sein.
Nicht recycelbarer Bauschutt (Mit Gips) besteht aus: Porenbeton, Leichtbeton, Hohlblock, Bims, abgeschlagenem Putz, Rigipsplatten, Gipskarton, Ytong.
Grundsätzlich darf hier auch verwertbarer Bauschutt Bestandteil sein, es empfiehlt sich bei größeren Mengen allerdings eine Trennung.
Achtung: Muss frei von Müll, Holz, Papier, Heraklith, Strohmatten und sonstigen Störstoffen sein.
Baustoffe auf Gipsbasis (Sortenrein) bestehen aus: Rigisplatten, Gipskarton, Ytong.
Achtung: Muss frei von Müll, Holz, Papier, Heraklith, Strohmatten und sonstigen Störstoffen sein.
Aushub ohne Verunreinigungen besteht aus: Steinfreier Erde, Erde mit geringem Anteil von Steinen.
Achtung: Muss frei von Bauschutt und sonstigen Störstoffen sein.
Aushub verunreinigt mit Bauschutt besteht aus: Erde mit recycelbarem Bauschutt vermischt, Erde mit großem Anteil von Steinen.
Achtung: Keine Leichtbaustoffe wie Bims, Hohlblock, Rigips und Ytong. Muss frei von sonstigen Störstoffen sein.
Asphalt besteht aus: Straßenaufbruch, Asphaltschollen.
Achtung: Asphalt / Straßenaufbruch muss teerfrei sein, ansonsten fällt er unter die überwachungsbedürftigen Abfälle.
Bauabfälle
BMA besteht aus: Teppichböden, PVC, Kunststoffe, Plastik, Metalle, Holz, Papier, Pappe, Möbel, Kleidung, Schuhe, Geschirr, Farbeimer mit komplett angetrockneter Farbe, Schrott, Rigips, Gipskarton, Heraklith, Strohmatten und weiterem.
Achtung: Keine Kühl- und Gefrierschränke, Glaswolle, flüssigen Farben / Lacke, Bitumen, sonstige Dämmstoffe. Für Matratzen, und Autoreifen fallen Extrakosten an. Der Anteil von HBCD-haltigen Dämmstoffen / Styropor / Styrodur darf maximal 40% betragen. Keinerlei überwachungsbedürftigen Abfälle.
Bitumen besteht aus: Dachpappe/Dachbahnen.
Achtung: Muss als Monofraktion entsorgt werden und teerfrei sein. Mittels eines speziellen Sprays kann schnell festgestellt werden, ob das Material belastet ist.
Holz AI-AIII besteht aus: Türen, Parkett, Spanplatten, Holzpaletten, Holz aus dem Innenbereich.
Achtung: Holz aus dem Außenbereich und Dachlatten (Holz AIV) fallen unter die überwachungsbedürftigen Abfälle. Laminat ist kein Holz und fällt somit unter die gemischten Bau- und Abbruchabfälle.
Grünschnitt besteht aus: Sträuchern, Ästen, Unkraut, Laub, Rasen.
Achtung: Kein Wurzel- und Stammholz. Dieses wird ab 20cm Durchmesser als Grobholz entsorgt.
Grobholz besteht aus: Wurzel- und Stammholz mit einem Durchmesser ab 20cm.
Glas besteht aus: Flachglas, sonstige Glasabfälle.
Achtung: Muss frei von Müll und anderen Störstoffen sein.
Kartonage besteht aus: Verpackungen aus Karton oder Ähnlichem.
Achtung: Muss frei von anderen Stoffen sein.
Verpackungsstyropor besteht aus: Sauberem, weißen Styropor aus Verpackungen.
Achtung: Muss in durchsichtigen Säcken verpackt sein.
Akten bestehen aus: Akten und sonstigen Unterlagen, die der Aktenvernichtung zugeführt werden.
Überwachungsbedürftige Abfälle
Bei überwachungsbedürftigen Abfällen erstellen wir für Sie Übernahme- und Begleitscheine. Bei größeren Mengen benötigen wir Ihre Betreibernummer bei der SAA. Gerne unterstützen wir Sie, falls diese noch nicht vorhanden ist.
Asbest besteht aus: Asbesthaltigem Eternit, sonstigen asbesthaltigen Baustoffen.
Achtung: Muss in speziell dafür geeigneten BigBags verpackt und als Monofraktion entsorgt werden. Die BigBags müssen fest zugeschnürt sein.
Glaswolle besteht aus: Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle, Odenwalddeckenplatten
Achtung: Muss in speziell dafür geeigneten, reissfesten Bändchengewebesäcken, die fest zugeschnürt sind, als Monofraktion entsorgt werden. Diese Bändchengewebesäcke erhalten Sie bei uns. Wir liefern diese bei rechtzeitiger Absprache gerne im Zuge der Containerstellung mit bei Ihnen auf der Baustelle an.
Holz AIV besteht aus: Jeglichem Altholz mit schädlichen Verunreinigungen, wie z. B. Fensterrahmen, Eisenbahnschwellen, kontaminierten Hölzern, Dachlatten, Dachgebälk.
Asphalt (teerhaltig) besteht aus: Straßenaufbruch / Asphaltschollen die mit Teer belastet sind.
Achtung: Mittels eines speziellen Sprays kann schnell festgestellt werden, ob das Material belastet ist.
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Telefon0 62 03 / 1 35 27
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